Stellplatzsatzung für die Gemeinde Neufahrn i.NB
Die Gemeinde Neufahrn i.NB hat mit Beschluss des Gemeinderats vom 29. Juli eine neue Stellplatzsatzung erlassen. Diese Satzung tritt zum 01. Oktober 2025 in Kraft. Mit dem In-Kraft-Treten dieser Satzung tritt die bisherige Stellplatzsatzung vom 15.01.2020 außer Kraft. Die Satzung liegt in der Gemeindeverwaltung Neufahrn i.NB, Rathaus, I. Stock, Zimmer 13, während der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme aus und kann auch hier eingesehen werden.