Wasserrecht für Sondergebiet Einkaufsmärkte
Die Gemeinde Neufahrn i.NB beantragte die Ergänzung der bestehenden gehobenen wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis vom 04.12.2024 (Az.:23-6326-2-2-27317) für das Einleiten von Niederschlagswasser aus den Ortsteilen Neufahrn i.NB, Hebramsdorf, Ettenkofen, Hofendorf, Gämelkofen, Winklsaß, Asenkofen, Piegendorf, Oberndorf, Schaltdorf, Altensdorf, Rohrberg und Walpersdorf in die Kleine Laber, den Goldbach, den Schaltdorfer Bach (Etzenbach), den Roninger Bach, den Niederfeldgraben, den Eselmühlwiesengraben, den Seeäckergraben, den Graben zum Hierweiher und den Flutkanal zur Kleinen Laber.
Mit diesem Antrag wurde die Ergänzung um die Einleitungsstelle für das Sondergebiet Einkaufsmärkte (ERW A_19) an der Rottenburger Straße (St 2142) beantragt.
Diese Erlaubnis wurde nun vom Landratsamt Landshut erteilt. Der Genehmigungsbescheid sowie die dazugehörigen Planunterlagen liegen bei der Gemeinde Neufahrn i.NB, Rathaus, Hauptstr. 40, 84088 Neufahrn i.NB, I. Stock, Zimmer 13, in der Zeit vom 19. Mai bis einschl. 05. Juni 2026 während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich zur Einsichtnahme aus. Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Ende der Auslegungsfrist der Bescheid gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt gilt. (§70 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz i.V.m. Art 74 Abs. 4 Bayer. Verwaltungs-verfahrensgesetz). Näheres ist der Bekanntmachung zu entnehmen.


















