Genehmigung für die Einleitung von Niederschlagswasser erteilt
Die Gemeinde Neufahrn i.NB hat beim Landratsamt Landshut Antrag auf Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis hinsichtlich des Einleitens von Niederschlagswasser aus den Ortsteilen Neufahrn i.NB, Hebramsdorf, Ettenkofen, Hofendorf, Gämelkofen, Winklsaß, Asenkofen, Piegendorf, Oberndorf, Schaltdorf, Altensdorf, Rohrberg und Walpersdorf in die Kleine Laber, den Goldbach, den Schaltdorfer Bach (Etzenbach), den Roninger Bach, den Niederfeldgraben, den Eselmühlwiesengraben, den Seeäckergraben, den Graben zum Hierweiher und den Flutkanal zur Kleinen Laber gestellt. Diese Erlaubnis wurde nun vom Landratsamt Landshut erteilt. Mit dem Bescheid wurden 46 bereits bestehende Einleitungsstellen von Niederschlagswasser zu einer Genehmigung zusammengefasst. Der Genehmigungsbescheid vom 04.12.2024 (Az.: 23-6326.2-2-7317) sowie die dazugehörigen Planunterlagen liegen bei der Gemeinde Neufahrn i.NB, Rathaus, Hauptstr. 40, 84088 Neufahrn i.NB, erster Stock, Zimmer 13, in der Zeit vom 30. Dezember bis einschl. 16. Januar 2025 während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme aus. Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Ende der Auslegungsfrist der Bescheid gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt gilt. (§70 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz i.V.m. Art 74 Abs. 4 Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetz. Näheres ist der Bekanntmachung zu entnehmen.