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Neue Entwässerungssatzung und Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung ab 01.01.2025

Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 18. Dezember die Entwässerungssatzung und die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Neufahrn i.NB neu erlassen. Die beiden Satzungen treten am 1. Januar 2025 in Kraft; gleichzeitig treten die Satzungen vom 18.11.2020 außer Kraft. Mit der neuen Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung wird  die Einleitungsgebühr (Kanalgebühr) ab 1. Januar von bisher 2,69 Euro auf 3,00 Euro pro m³ Abwasser erhöht. Der Herstellungsbeitrag für die Grundstücksfläche wird von 0,90 Euro auf 0,91 Euro pro m² und der Herstellungsbeitrag für die Geschossfläche von 11,76 Euro auf 13,03 Euro pro m² erhöht. Die amtlichen Bekanntmachungen dazu finden Sie hier.  Beide Satzungen liegen in der Gemeindeverwaltung Neufahrn i.NB, Rathaus, I. OG, Zimmer 13, während der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme aus und können auch unter Satzungen und Verordnungen eingesehen werden.