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Neue Wasserabgabesatzung und Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung ab 01.01.2025

Die Verbandsversammlung hat mit Beschluss vom 16. Dezember die Wasserabgabesatzung und die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Zweckverbands zur Wasserversorgung Neufahrn i.NB - Oberlindhart neu erlassen. Die beiden Satzungen treten am 1. Januar 2025 in Kraft; gleichzeitig treten die Satzungen vom 17.12.2020 außer Kraft. Mit der neuen Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung wird  die Verbrauchsgebühr (Wassergebühr) ab 1. Januar von bisher 1,53 Euro auf 1,99 Euro pro m³ entnommenen Wassers erhöht. Der Herstellungsbeitrag für die Grundstücksfläche wird von 0,66 Euro auf 0,78 Euro pro m² und der Herstellungsbeitrag für die Geschossfläche von 3,69 Euro auf 4,41 Euro pro m² erhöht. Die Satzungen wurden im Amtsblatt des Landkreises Landshut Nr. 49 vom 19.12.2024 bekannt gemacht. Diese amtliche Bekanntmachungen finden Sie hier.  Beide Satzungen liegen in der Geschäftsstelle des Zweckverbands im Rathaus Neufahrn i.NB,  I. OG, Zimmer 13, während der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme aus und können auch unter Satzungen und Verordnungen eingesehen werden.