Änderung und Erweiterung des Bebauungsplan "Erweiterung Industriegebiet Neufahrn-Süd" durch Deckblatt Nr. 2

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Der Gemeinderat Neufahrn i.NB hat am 13. April 2021 beschlossen, den Bebauungsplan für das Gebiet „Erweiterung Industriegebiet Neufahrn-Süd“ durch Deckblatt Nr. 2 für Flurnummer 1226/1 zu ändern und den Geltungsbereich auf Teilflächen der angrenzenden Flurnummern 1227, 1227/1 und 1434/14, alle Gemarkung Neufahrn, zu erweitern. Der aufgrund der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung erforderliche Ausgleich wurde auf der Ökokontofläche „Am Goldbach“ auf den Grundstücken Fl.Nr. 762/3 TF, 773, 774/9 TF, 843 TF und 846 TF, alle Gemarkung Neufahrn, geschaffen. Die Planentwürfe lagen in der Zeit vom 28. März bis 28. April 2022 öffentlich aus. Aufgrund einer Änderung der Lärmkontingentierung für Parzelle GI4 wurde die Planung nun geändert. Sie liegt erneut gemäß §4a Abs. 3  i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB vom 18. Juli bis 18. August im Rathaus Neufahrn i. NB, I. Stock,  Zimmer 13, Hauptstr. 40, 84088 Neufahrn i.NB, während der allgemeinen Öffnungszeiten  öffentlich aus. Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen (schriftlich oder zur Niederschrift) vorgebracht werden. Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB können Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Plan unberücksichtigt bleiben können. Näheres ist den Bekanntmachungen an den Amtstafeln der Gemeinde und der Homepage der Gemeinde Neufahrn i.NB unter https://gemeinde-neufahrn.de zu entnehmen. Dort können auch die Planunterlagen eingesehen werden.