Bauleitplanung für ein Sondergebiet Gämelkofen

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Der Gemeinderat Neufahrn i.NB hat am 20. Februar 2018 beschlossen, für ein „Sondergebiet Gämelkofen“ einen qualifizierten Bebauungs- und Grünordnungsplan aufzustellen. Zielstellung der Bauleitplanung ist die Ausweisung eines Sondergebiets, in dem folgende Nutzungen zugelassen werden: Tankstelle, LNG-Tankstelle für LKW’s, Schnellrestaurant, LKW-Werkstatt, Autowerkstatt mit hohem Fahrzeugumschlag, Abschleppdienst für LKW und PKW. Im Parallelverfahren werden der Flächennutzungsplan der Gemeinde durch Deckblatt Nr. 12 und der Landschaftsplan durch Deckblatt Nr. 3 geändert. Die Planentwürfe sind vom Ingenieurbüro Planteam Christian Loibl, Mühlenstr. 6, 84028 Landshut ausgearbeitet worden. Bei der Frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung können die Planentwürfe mit Begründungen und Umweltberichten vom 23. August bis 24. September während der üblichen Dienststunden im Rathaus, Hauptstraße 40, I. Stock, Zi.-Nr. 13, eingesehen werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Gleichzeitig ist Gelegenheit zur Äußerung gegeben.

Die Planungsunterlgen und Bekanntmachungen können auch hier eingesehen werden.