Neue Satzungen für Wasserabgabe, Gebühren und Beiträge

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Der Zweckverband zur Wasserversorgung Neufahrn i.NB-Oberlindhart hat in der Sitzung der Verbandsversammlung am 16.12.2020 eine neue Wasserabgabesatzung (WAS) und eine neue Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) erlassen. Beide Satzungen treten zum 01. Januar 2021 in Kraft. Gleichzeitig treten die Wasserabgabesatzung (WAS) vom 08.12.2016 und die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) vom 08.12.2016 des Zweckverbands zur Wasserversorgung Neufahrn i.NB-Oberlindhart außer Kraft. Ab 01.01.2021 wird  die Wasserverbrauchsgebühr um 0,06 € pro Kubikmeter  erhöht. Die Herstellungsbeiträge steigen für Grundstücksflächen um 0,03 € pro m² und für Geschossflächen um 0,23 € pro m².

Beide Satzungen wurden im Amtsblatt des Landkreises Landshut Nr. 60 vom 23.12.2020 bekannt gemacht. Des Weiteren liegen sie in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes im Rathaus Neufahrn i.NB, Hauptstr. 40, I. Stock, Zi.-Nr. 13, während der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme auf oder können hier eingesehen werden.