Wer will Schöffe oder Jugendschöffe werden?
Schöffenwahl
Die Gemeinde hat in diesem Jahr für die Geschäftsjahre 2024 - 2028 wieder eine Vorschlagsliste für Schöffen bei den Schöffengerichten am Amtsgericht und den Strafkammern des Landgerichts zu erarbeiten. Schöffen sind ehrenamtliche Richter in Strafsachen. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Es verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden.
Zum Schöffenamt sollen nicht berufen werden:
Personen, die:
- - bei Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben würden,
- - das 70. Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Beginn der Amtsperiode vollenden würden,
- - zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste nicht in der Gemeinde wohnen,
- - aus gesundheitlichen Gründen zu dem Amt nicht geeignet sind,
- - die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschen,
- - in Vermögensverfall geraten sind,
Ferner u. a. Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare und Rechtsanwälte, gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte.
Bewerbungen sind bis spätestens 31. März 2023 persönlich, schriftlich oder per Email unter
Für Ihre Bewerbung nutzen Sie bitte ausschließlich das Formular, das Sie hier herunterladen können.
Weitere Informationen finden Sie in diesem Merkblatt oder auch auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz:
https://www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/
Bewerbung als Jugendschöffe
Zur Vorbereitung der Sitzungen der Jugendschöffengerichte und der Jugendkammern am Amtsgericht und Landgericht für die Jahre 2024 bis 2028 sind in diesem Jahr wieder Jugendschöffenwahlen durchzuführen.
Die Jugendschöffen sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.
Personen, die:
- - bei Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben würden,
- - das 70. Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Beginn der Amtsperiode vollenden würden,
- - zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste nicht in der Gemeinde wohnen,
- - aus gesundheitlichen Gründen zu dem Amt nicht geeignet sind,
- - die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschen,
- - in Vermögensverfall geraten sind,
Ferner u. a. Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare und Rechtsanwälte, gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte.
Bewerbungen sind bis spätestens 14. April 2023 per Email direkt an das Kreisjugendamt Landshut (
Weitere Informationen finden Sie in diesem Aushang.