Einbeziehungssatzung "Hofendorf-Süd"
Der Gemeinderat der Gemeinde Neufahrn i. NB hat am 17. November 2020 für die Fl.Nr. 946, 947/4, 947/5 und 950,
Gemarkung Hebramsdorf, in Hofendorf eine „Einbeziehungssatzung Hofendorf-Süd“ nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB
als Satzung beschlossen.
Die Satzung in der Fassung vom 13. Januar 2021 wurde am 27. Januar bekanntgemacht und tritt mit dieser Bekanntmachung
in Kraft. Sie liegt samt Begründung in der Gemeindeverwaltung Neufahrn, Hauptstraße 40, 84088 Neufahrn i. NB, I. Stock,
Zimmer-Nr. 13, während der Dienststunden auf Dauer öffentlich aus. Näheres ist hier zu entnehmen.