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08773 9606-0 poststelle@gemeinde-neufahrn.de

Baugenehmigungsverfahren

Info für Bauherrn und Planer

Sie planen ein baurechtlich genehmigungspflichtiges Vorhaben und beabsichtigen Ihren Antrag über Ihre Gemeinde an das Landratsamt einzureichen.

Mit der neuen Bayerischen Bauordnung die am 01. Februar 2021 in Kraft getreten ist haben sich wichtige Änderungen ergeben, auf die das Landratsamt Landshut mit diesem Infoschreiben hinweist und um Beachtung bittet.

Aufgrund der Ladungsfristen müssen Bauanträge 8 Werktage (Mo-Fr) vor dem Sitzungstermin vollständig im Rathaus vorliegen, damit diese berücksichtigt werden.
Bitten Sie Ihre Planer ebenso die Unterlagen bis zur genannten Frist als pdf-Dateien an das Bauamt (stefan.morawetz@gemeinde-neufahrn.de) zu senden.

Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag nur dann ohne Verzögerungen bearbeitet werden kann, wenn Ihr Antrag mit den zugehörigen Planunterlagen vollständig ist. (Beachtung der Bauvorlagenverordnung!)
Erfahrungsgemäß verzögert sich das Genehmigungsverfahren allein durch die Nachforderung von Standardunterlagen um mindestens 2 Wochen.

Unterlagen und Angaben, die immer zur Prüfung Ihres Antrags notwendig sind:
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular mit Angaben zum Vorhaben, der Nachbargrundstücke, der
  Nachbarbeteiligung (Unterschrift erteilt ja oder nein - also verweigert, aber beteiligt) und der
  Unterschriften des Bauherrn und des Entwurfsverfassers
- Lageplan mit Auszug aus dem Katasterkartenwerk (nicht älter als ein halbes Jahr)
- Lageplan mit Auszug aus dem Katasterkartenwerk mit Darstellung des Vorhabens
- Lageplan mit Darstellung der Abstandsflächen
- soweit erforderlich die Erklärung der Übernahme einer Abstandsfläche
- Bauzeichnungen mit Angaben des Urgeländes, der Nachbarangaben mit ggf. deren Unterschrift 
  (siehe Bauantragsformular unter Ziffer 5) und der Unterschriften des Bauherrn und des
  Entwurfsverfassers

Formulare

Die aktuell gültigen Formulare für Baugenehmigungsverfahren finden Sie im Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr.

Wenn Sie weitere Fragen haben oder weitere Formulare benötigen, können Sie sich gerne an
Herrn Morawetz (Bauamt) wenden.

Bei Sonderbauten

- Angabe im Antragsformular, ob die Prüfung des Brandschutzes durch den Prüfsachverständigen
  oder die Bauaufsichtsbehörde erfolgen soll.
- die Nachweise für Standsicherheit einschließlich der Feuerwiderstanddauer tragender Bauteile
  und dem vorbeugenden Brandschutz

Bei Gaststätten

- ob Alkohol ausgeschenkt wird
- Angabe der Gastplätze (mit Bestuhlungsplan)

Vor Baubeginn

WICHTIG:

Vor Baubeginn die Baubeginnsanzeige  ausfüllen und bitte in der Gemeindeverwaltung abgeben!


Ansprechpartner

Herr Stefan Morawetz

  • 08773 9606-25

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  • Zimmer 2, EG