Das Förderprogramm gilt für die Wohnbaugebiete "An der Reutstraße", "Niederfeld IV", "Schneiderweg" und "Winklsaß I"
Anspruchsberechtigt
- Ehepaare
- Alleinerziehende
- oder eheähnliche Gemeinschaften
Dauer des Anspruchs
5 Jahre ab Grundstückskauf
Förderung für
Im Haushalt lebende Kinder bis zum 18. Lebensjahr
Geltungsbereich
Baugrundstücke in den Baugebieten "An der Reutstraße", "Niederfeld IV", "Schneiderweg" und "Winklsaß I"
Förderumfang
Pro Kind werden 50 m2 des Baugrundstücks kostenlos überlassen. Die Erschließungskosten sind voll zu bezahlen.
Zuschuss
An der Reutstraße |
3.444,00 € |
Niederfeld IV |
2.412,00 € |
Schneiderweg |
2.656,50 € |
Winklsaß I |
2.219,00 € |
Bedingung
Auf dem Grundstück muss innerhalb von fünf Jahren ein Wohnhaus errichtet und selbst bezogen werden (keine Vermietung).
Dauer der Förderung