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Förderprogramm Junge Familien

Das Förderprogramm gilt für die Wohnbaugebiete "An der Reutstraße", "Niederfeld IV", "Schneiderweg" und "Winklsaß I"

Anspruchsberechtigt

  • Ehepaare
  • Alleinerziehende
  • oder eheähnliche Gemeinschaften

Dauer des Anspruchs

5 Jahre ab Grundstückskauf

Förderung für

Im Haushalt lebende Kinder bis zum 18. Lebensjahr

Geltungsbereich

Baugrundstücke in den Baugebieten "An der Reutstraße", "Niederfeld IV", "Schneiderweg" und "Winklsaß I"

Förderumfang

Pro Kind werden 50 m2 des Baugrundstücks kostenlos überlassen. Die Erschließungskosten sind voll zu bezahlen.

Zuschuss

An der Reutstraße 3.444,00 €
Niederfeld IV 2.412,00 €
Schneiderweg 2.656,50 €
Winklsaß I 2.219,00 €

Bedingung

Auf dem Grundstück muss innerhalb von fünf Jahren ein Wohnhaus errichtet und selbst bezogen werden (keine Vermietung).

Dauer der Förderung

31.12.2024


Ansprechpartner

Herr Tobias Atzenberger
  • 08773 9606-22
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  • Zimmer 15, 1.OG