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08773 9606-0 poststelle@gemeinde-neufahrn.de

Anmeldung
  1. Welche Unterlagen werden für die Anmeldung benötigt?
    Es werden Ihr Personalausweis/Reisepass und bei Mietobjekten die Wohnungsgeberbescheinigung zur Anmeldung benötigt.
  2. Wann beginnt die Anmeldefrist?
    Die Anmeldefrist von zwei Wochen beginnt ab dem Tag, an dem Sie in der Wohnung tatsächlich wohnen.
  3. Ist eine Anmeldung ohne gültigen Personalausweis möglich?
    Sollte der Personalausweis abgelaufen sein, können Sie sich dennoch anmelden. Haben Sie einen gültigen Reisepass? Dann bringen Sie den zur Anmeldung mit.
  4. Wo melde ich meine Nebenwohnung an?
    Die Nebenwohnung wird in der Stadt/Gemeinde angemeldet, in der sich diese befindet.
  5. Bedeutet "alleinige Wohnung" das gleiche wie "Hauptwohnung"?
    Nein. Alleinige Wohnung bedeutet, dass Sie keine weiteren Wohnungen innerhalb Deutschlands bewohnen. Bewohnen Sie mehrere Wohnungen in Deutschland, so ist die Wohnung grundsätzlich dort, wo Sie sich hauptsächlich aufhalten die Hauptwohnung.
  6. Muss ich mich nach der Geburt meines Kindes beim Bürgerbüro melden?
    Nein. Das Bürgerbüro wird über das Standesamt informiert, sofern das Kind im Inland geboren wurde. Wurde das Kind im Ausland geboren, so ist eine Anmeldung des Kindes notwendig.
Abmeldung

Eine Abmeldung in Neufahrn i.NB ist nur erforderlich, wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung im Inland beziehen, beispielsweise Wegzug ins Ausland

  1. Wie melde ich mich ins Ausland ab?
    Sie müssen im Bürgerbüro vorsprechen und sich innerhalb von zwei Wochen ins Ausland abmelden.
    Sind Sie bereits ins Ausland verzogen, so haben Sie sich nachträglich abzumelden. Dazu füllen Sie einen  Abmeldeschein aus, unterschreiben diesen und senden uns diesen zu.
    Wenn Sie sich vertreten lassen möchten, so füllen Sie den Abmeldeschein mit Unterschrift aus, geben dem Freund/Bekannten/Verwandten eine Vollmacht und eine Kopie des eigenen Personalausweises/Reisepasses mit, damit dieser für Sie die Abmeldung vornehmen kann.
  2. Ab wann ist eine Abmeldung möglich?
    Im Bürgerbüro können Sie sich frühestens eine Woche, bevor Sie das Land verlassen, abmelden.
    Spätestens jedoch haben Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung abzumelden, wenn Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen.
  3. Erhalte ich bei meiner Abmeldung eine Abmeldebestätigung?
    Ja, erhalten Sie. Bei persönlicher Vorsprache erhalten Sie diese direkt. Sollten Sie jemanden bevollmächtigt haben, die Abmeldung in Ihrem Auftrag vorzunehmen, geben Sie der betreffenden Person am besten auch eine Vollmacht mit, dass diese die Abmeldebestätigung in Empfang nehmen darf.
    Sollten Sie sich schriftlich abgemeldet haben, so kann auf Wunsch unter Angabe der neuen Adresse im Ausland die Bestätigung auch zugesandt werden.
  4. Wie melde ich meine Nebenwohnung in einer anderen Stadt ab?
    Sie melden die Nebenwohnung immer beim Bürgerbüro Ihres Hauptwohnsitzes unter Vorlage Ihres Personalausweises/Reisepasses ab.
Ummeldung
  1. Welche Unterlagen werden für eine Ummeldung benötigt?
    Es werden Ihr Personalausweis/Reisepass und in Miete die Wohnungsgeberbescheinigung zur Ummeldung benötigt.
  2. Ist die Ummeldung vor Einzug möglich?
    Nein. Die Ummeldung ist erst möglich, wenn Sie tatsächlich in der Wohnung wohnen.
  3. Ich ziehe von einem Mietverhältnis in ein Eigentum. Welche Unterlagen werden dafür benötigt?
    Sie benötigen nur Ihren Personalausweis/Reisepass.
  4. Genügt eine Anmeldung beim Bürgerbüro der Stadt/Gemeinde, in der die neue Wohnung liegt oder muss man sich zusätzlich in der Stadt/Gemeinde, in der die bisherige Wohnung lag, abmelden?
    Es genügt die Anmeldung beim Bürgerbüro der Stadt/Gemeinde, in der sich die neue Wohnung befindet.
    Die vorherige Stadt/Gemeinde erhält dann automatisch eine Mitteilung über den Wohnungswechsel.
  5. Kann ich meinen Lebensgefährten/Partner mit ummelden?
    Ja, können Sie. Dazu benötigen Sie neben dem Personalausweis/Reisepass des Partners und dem eigenen Personalausweis/Reisepass auch den ausgefüllten und unterschriebenen Meldeschein, die Wohnungsgeberbestätigung sowie eine Vollmacht.
  6. Wie melde ich einen Angehörigen um, der selbst dazu gesundheitlich nicht in der Lage ist?
    Am besten wäre es, wenn Sie eine Vorsorgevollmacht haben, in dem auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht, Vertretung vor Behörden, Wohnortwechsel etc. enthalten ist. Die Vollmacht bringen Sie im Original zusammen mit der Wohnungsgeberbestätigung, dem Personalausweis/Reisepass des Angehörigen und dem eigenen Personalausweis/Reisepass zur Ummeldung mit.
    Haben Sie nur eine Generalvollmacht, so wird diese nur akzeptiert, wenn sie von einem Notar oder der Betreuungsstelle des Sozialamtes beglaubigt wurde.
    Sollte keine Vollmacht existieren, benötigen Sie die gleichen Unterlagen, wie in Frage 5 gelistet.
Personalausweis
  1. Welche Unterlagen werden benötigt?
    Sie müssen Ihren Personalausweis (auch wenn er abgelaufen ist) und ein aktuelles biometrisches Lichtbild vorlegen.
    Um gegebenenfalls unterschiedliche Namensschreibweisen abklären zu können, bringen Sie bitte vorsorglich Ihre Geburtsurkunde/Eheurkunde mit.
    Die Gebühren sind bei der Antragstellung zu entrichten. Personalausweis: 22,80 € (unter 24-jährige)/28,80 €
  2. Wie lange braucht der Personalausweis, bis dieser fertig ist?
    Die Fertigstellung des Personalausweises erfolgt ab Antragstellung in der Regel nach ungefähr zwei bis drei Wochen.
  3. Werde ich benachrichtigt, wenn der Personalausweis fertig ist?
    Der Personalausweis hat eine Online-Ausweisfunktion, für die Sie eine PIN benötigen. Die wird Ihnen von der Bundesdruckerei per Post zugesandt. Haben Sie den PIN-Brief erhalten, so können Sie zwei bis drei Tage später vorbeikommen und Ihren neuen Personalausweis in Empfang nehmen.
  4. Benötige ich einen Termin, um den neuen Personalausweis abzuholen?
    Haben Sie den PIN-Brief erhalten, dann können Sie im Einwohnermeldeamt im Rathaus Ihren neuen Personalausweis in Empfang nehmen. Zur Abholung bringen Sie bitte Ihren alten Personalausweis mit.
  5. Ist im Fall einer Eheschließung, verbunden mit einer Namensänderung, eine Beantragung des Personalausweises auch vorher möglich?
    Ja, es ist in Ausnahmefällen möglich.
    Verreisen Sie etwa direkt nach der Eheschließung, so haben Sie die Möglichkeit, frühestens acht Wochen vor der Eheschließung mit Nachweis der Namensänderung bei Eheschließung, einen Personalausweis zu beantragen. Neben dem Nachweis des Standesamtes benötigt das Bürgerbüro zudem eine Bestätigung darüber, dass Sie nach der Eheschließung verreisen und wann diese Reise ist.
  6. Was muss ich tun, wenn ich meinen Personalausweis verloren habe oder dieser mir gestohlen wurde?
    Bei Auffallen des Verlustes direkt im Bürgerbüro vorsprechen und den Verlust melden. Haben Sie bereits Anzeige bei der Polizei erstattet, so bringen Sie bitte die erhaltene Anzeige mit.
    Sollten Sie Ihren Personalausweis verloren haben, so warten Sie lieber zwei bis drei Wochen ab, bis Sie einen neuen Personalausweis beantragen. Häufig taucht der Ausweis wieder auf.
    Sollte das nicht der Fall sein, so müssen Sie im Bürgerbüro vorsprechen und einen neuen Personalausweis beantragen.
    Ein vorläufiger Personalausweis kann bei Bedarf jederzeit ausgestellt werden.
    Haben Sie kein Ausweisdokument, um sich weiter ausweisen zu können, so beantragen Sie bitte bei der Meldung auch gleich einen neuen Personalausweis mit.
  7. Wie beuge ich einen Missbrauch der Online-Funktion nach Verlust oder Diebstahl des Ausweises vor? Sie haben die Möglichkeit, die Online-Ausweisfunktion beim Bürgerbüro sperren zu lassen, wenn Ihr Ausweis abhanden gekommen ist oder gestohlen wurde. Rund um die Uhr ist die Sperrhotline unter Tel. 116 116 zu erreichen. Dazu benötigen Sie Ihr Sperrkennwort.
Reisepass
  1. Wo muss ich den Reisepass beantragen?
    Den Reisepass beantragen Sie, wie den Personalausweis. Die Gebühren in Höhe von 37,50 € (unter 24-jährige)/60 € (ab 24 Jahre) sind bei der Antragstellung zu entrichten. Beim Express-Reisepass fallen zusätzliche Express-Gebühren in Höhe von 32 € an.
  2. Wie lange braucht der Reisepass und wie lange der Express-Reisepass?
    Der Reisepass braucht in der Regel ungefähr drei bis vier Wochen, der Express-Reisepass drei bis vier Werktage.
  3. Kann jemand anderes für mich den Reisepass abholen?
    Sie müssen nur der Person, die für Sie Ihren Pass abholen soll, eine Vollmacht und Ihren alten Reisepass mitgeben
  4. Ist im Fall einer Eheschließung, verbunden mit einer Namensänderung, eine Beantragung des Reisepasses auch vorher möglich?
    Hier gilt das gleiche wie bei dem Personalausweis
Passbilder
  1. Muss ich Paßbilder mitgringen?
    Nein, wir haben einen Paßbilderautomaten vor Ort aufgestellt, Sie können hier Ihre Paßbilder selber erstellen. Für 10,00 Euro erhalten sie 4 Bilder.
Führungszeugnisse
  1. Welche Unterlagen werden für die Beantragung benötigt?
    Ihr Personalausweis/Reisepass und die Gebühren in Höhe von 13 € sind mitzubringen.
    Ist das Führungszeugnis für eine Behörde, so bringen Sie bitte die vollständige Adresse sowie Ansprechpartner der Behörde mit.
    Sollten Sie mit Kindern und Jugendlichen oder anderweitig schutzbedürftigen Menschen arbeiten und deswegen ein erweitertes Führungszeugnis benötigen, so muss die anfordernde Stelle Ihnen eine Bescheinigung ausstellen, aus der hervorgeht, wer was aus welchem Grund benötigt, sowie die gesetzliche Grundlage dazu. Diese Bescheinigung bringen Sie ebenfalls mit.
  2. Wie lange dauert es, bis das Führungszeugnis da ist?
    Das Führungszeugnis braucht in der Regel fünf bis zehn Werktage.
  3. Kann ich das Führungszeugnis auch schriftlich beantragen oder geht das nur vor Ort?
    Das Bürgerbüro vor Ort ist für Sie zuständig.
    Sollte das nicht möglich sein, können Sie auch schriftlich ein Führungszeugnis beantragen.
    Wenn Sie ein erweitertes Führungszeugnis benötigen, fügen Sie im Anhang den Nachweis der anfordernden Stelle bei.
    Sofern Sie über einen neuen Personalausweis mit eID verfügen, können Sie den Online-Service des Bundesamtes für Justiz nutzen.
Eheschließung
  1. Wo muss ich die Anmeldung zur Eheschließung machen, wenn ich woanders heiraten will?
    Die Anmeldung zur Eheschließung macht man bei seinem Wohnsitzstandesamt (Haupt- oder Nebenwohnung) und von dort werden die Unterlagen zum gewünschten Eheschließungsstandesamt gesandt.

    Die Anmeldung zur Eheschließung kann frühestens sechs Monate vor dem gewünschten Eheschließungstermin erfolgen.
  2. Kann unsere Eheschließung an einem beliebigen Ort stattfinden?
    Eheschließungen müssen in gewidmeten Räumen stattfinden. Das Trauungszimmer befindet sich im Rathaus. Trauungen unter freiem Himmel sind nicht möglich!
  3. Kann ich an einem Sonntag in Neufahrn i.NB heiraten?
    Der Sonntag ist ein Feiertag und das Standesamt hat geschlossen. Es ist nicht möglich, an einem Sonntag in Neufahrn i.NB standesamtlich zu heiraten.
  4. Welche Unterlagen sind für die Eheanmeldung erforderlich?

    1. Gültiger Personalausweis oder Reisepass

    2. Neu ausgestellte (max. 6 Monate alt) beglaubigte Abschrift des Geburtseintrages mit Hinweisen vom Standesamt des Geburtsortes. Bitte beachten, dies ist keine Geburtsurkunde. Die Urkunde kann persönlich, schriftlich oder telefonisch beim Geburtsstandesamt angefordert werden.

    2.1 Zusätzlich für Spätaussiedler oder Vertriebene:

    Wenn Sie Spätaussiedler oder Vertriebener sind, benötigen Sie in der Regel folgende Unterlagen (bitte alles im Original vorlegen):

    - Geburtsurkunde mit zusätzlicher deutscher Übersetzung

    - Registrierschein

    - Spätaussiedlerbescheinigung (= Bescheinigung gem. § 15 BVFG) bzw. Vertriebenenausweis - Namensänderungsurkunden (z.B. Erklärung gem. § 94 BVFG oder Bescheinigung vom Standesamt I Berlin

    2.2 Für nicht in Deutschland Geborene:

    Wenn Sie nicht in Deutschland geboren sind, benötigen Sie in der Regel folgende Unterlagen (bitte alles im Original vorlegen):

    - Geburtsurkunde mit zusätzlicher deutscher Übersetzung

     2.3 Bei erfolgter Einbürgerung: soweit vorhanden:

    - Einbürgerungsurkunde

    - Namensänderungsurkunden (z.B. Erklärung gem. Art. 47 EGBGB)

    - Frühere Nationalpässe

    3. Familienstands- und Wohnsitznachweis:

    Aktuelle (max. 6 Monate alt) erweiterte Meldebescheinigung gem. § 18 BMG mit Angabe des Familienstandes der zuständigen Meldebehörde der Hauptwohnung. Bitte wenden Sie sich für die Ausstellung dieses Dokuments an Ihre zuständige Meldebehörde.

    4. Gemeinsame Kinder:

    Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder mit Angabe der Vaterschaft

    5. Zusätzliche Unterlagen für vorher Verheiratete:

    Neu ausgestellter beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister der letzten Ehe (max. 6 Monate alt) mit Vermerk über die Auflösung der Ehe. Zuständig für die Ausstellung der Urkunde ist das Standesamt, an dem die Ehe geschlossen wurde

     Falls die letzte Eheschließung oder Eheauflösung (Scheidung oder Tod) nicht in Deutschland stattgefunden hat, ist eine Kontaktaufnahme bzw. vorherige Rücksprache mit dem Standesamt erforderlich.
  5. Welche Unterlagen sind für die Eheanmeldung bei Auslandsbeteiligung erforderlich
    Da aus dem Ausland diverse Dokumente im Original zu beschaffen sind, bitten wir Sie um persönliche Vorsprache zu einem Beratungsgespräch in unserem Standesamt im

    Rathaus
    Hauptstraße 40

    Zimmer-Nr. 3  EG

    Zu diesem Gespräch benötigen wir die Ausweise der beiden Heiratswilligen.

    Bitte vereinbaren Sie zu diesem Gespräch einen Termin und beachten bitte, dass wir nur für die Neufahrner Bürger zuständig sind.

  6. Muss ich für meine Eheschließung Trauzeugen bestimmen?
    Das Bestimmen von Trauzeugen ist freiwillig. Es können bis zu zwei Trauzeugen angeben werden, die dann auf der Niederschrift über die Eheschließung ebenfalls unterschreiben.
  7. Wie kann ich erfahren, wann die Eheschließung meines Freundes stattfindet?
    Leider dürfen wir aufgrund des Datenschutzes keinerlei Auskünfte über Eheschließungen geben.
  8. Welche Institutionen sollte ich nach der Eheschließung aufsuchen?
    Bitte beachten Sie, dass sich durch die Eheschließung Ihr Familienstand und unter Umständen auch der bisher geführte Name ändert. Oft ist mit der Hochzeit auch noch ein Umzug in eine gemeinsame Wohnung verbunden. Es ergeben sich durch die Eheschließung Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen, die Sie bestimmten Behörden und anderen Stellen mitteilen müssen.

    In der Regel fällt folgendes an:

    - Personalausweis, Reisepass ändern
    - Krankenkasse verständigen
    - Banken Bescheid geben
    - Versicherungen auf Begünstigte prüfen
    - Arbeitgeber informieren
    - Konsulat Eheschließung anzeigen (bei Auslandsbeteiligung)

    Im Einzelfall können noch weitere Stellen betroffen sein. Die Entscheidung, wer alles benachrichtigt wird, obliegt Ihnen.
  9. Wieviel kostet eine Urkunde?
    Die Gebühr für eine Urkunde beträgt 12,-- €.
Fundbüro
  1. Ich habe etwas verloren, was nun?
    Sie können im Fundbüro bei persönlichem Erscheinen nachschauen, ob der verlorene Gegenstand bereits abgegeben wurde. Auch können Sie telefonisch nachfragen. Es gibt auch ein Online-Fundbüro, in dem einige Fundsachen aufgelistet sind.
  2. Was muss ich machen, wenn ich etwas gefunden habe?
    Wenn Sie einen Gegenstand gefunden haben und an sich nehmen und den Eigentümer nicht aus eigenen Möglichkeiten ermitteln können, sind diese Gegenstände beim Fundbüro anzuzeigen. Am besten kommen Sie in eines der Fundbüros und geben den gefundenen Gegenstand dort ab.
Termine vereinbaren
  1. Ist es nötig einen Termin zu vereinbaren?
    Nein. Allerdings, wenn Sie einen Termin vereinbaren können Sie davon ausgehen, dass Sie so gut wie keine Wartezeiten in Kauf nehmen müssen.
  2. Ich möchte einen Termin beim Bürgermeister, geht das?
    Ja, nach telefonischer Terminvereinbarung mit Frau Eberwein-Mirlach unter 08773-960611. 
Gartenwasserzähler
  1. Kann ich einen Gartenwasserzähler einbauen?
    Es besteht die Möglichkeit, einen geeichten Gartenwasserzähler einzubauen. Die Nutzung dient NUR zum Bewässern des eigenen Gartens/Rasen.
  2. Woher bekomme ich einen geeichten Gartenwasserzähler?
    Den geeichten Gartenwasserzähler muss jeder selber erwerben/besorgen. Diesen bekommen Sie in einem Baumarkt oder bei einem Heizungsbauer. Der Zähler kann von jedem selbst angebracht werden.
  3. Welche Daten benötigt die Gemeinde?
    Nach dem Einbau des Gartenwasserzählers bitten wir um Anzeige unter der Angabe der Zählernummer, des Einbaudatums, des Zählerstandes, des Eichjahres sowie die Anschrift des Hauses, an dem der Zähler angebracht wurde.
  4. Wie erfolgt die Abrechnung?
    Sie erhalten am Jahresende zum Ablesen einen separaten Ablesezettel.
Hundesteuer

Wenn Sie in Neufahrn i. NB einen Hund besitzen, müssen Sie Hundesteuer entrichten. Pro Hund zahlen Sie jährlich 30 Euro. Für Kampfhunde beträgt die Steuer 300 Euro/Jahr. Hier finden Sie die Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer. 

  1. Anmeldung eines Hundes
    Wenn Sie einen Hund neu aufnehmen oder Sie mit einem Hund nach Neufahrn i.NB umziehen, müssen Sie ihn unverzüglich zur Hundesteuer anmelden. Welpen erst über 4 Monate. 
  2. Abmeldung eines Hundes
    Wenn Ihr Hund gestorben ist, Sie ihn abgeben oder aus Neufahrn i.NB wegziehen, müssen Sie Ihren Hund von der Hundesteuer abmelden. 
  3. Verlust oder Beschädigung der Hundemarke
    Wenn die Hundesteuermarke Ihres Hundes verloren gegangen ist oder beschädigt wurde, müssen Sie eine Ersatz-Marke beantragen.