08773 9606-0 poststelle@gemeinde-neufahrn.de
Eine Abmeldung in Neufahrn i.NB ist nur erforderlich, wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung im Inland beziehen, beispielsweise Wegzug ins Ausland
1. Gültiger Personalausweis oder Reisepass
2. Neu ausgestellte (max. 6 Monate alt) beglaubigte Abschrift des Geburtseintrages mit Hinweisen vom Standesamt des Geburtsortes. Bitte beachten, dies ist keine Geburtsurkunde. Die Urkunde kann persönlich, schriftlich oder telefonisch beim Geburtsstandesamt angefordert werden.
2.1 Zusätzlich für Spätaussiedler oder Vertriebene:
Wenn Sie Spätaussiedler oder Vertriebener sind, benötigen Sie in der Regel folgende Unterlagen (bitte alles im Original vorlegen):
- Geburtsurkunde mit zusätzlicher deutscher Übersetzung
- Registrierschein
- Spätaussiedlerbescheinigung (= Bescheinigung gem. § 15 BVFG) bzw. Vertriebenenausweis - Namensänderungsurkunden (z.B. Erklärung gem. § 94 BVFG oder Bescheinigung vom Standesamt I Berlin
2.2 Für nicht in Deutschland Geborene:
Wenn Sie nicht in Deutschland geboren sind, benötigen Sie in der Regel folgende Unterlagen (bitte alles im Original vorlegen):
- Geburtsurkunde mit zusätzlicher deutscher Übersetzung
2.3 Bei erfolgter Einbürgerung: soweit vorhanden:
- Einbürgerungsurkunde
- Namensänderungsurkunden (z.B. Erklärung gem. Art. 47 EGBGB)
- Frühere Nationalpässe
3. Familienstands- und Wohnsitznachweis:
Aktuelle (max. 6 Monate alt) erweiterte Meldebescheinigung gem. § 18 BMG mit Angabe des Familienstandes der zuständigen Meldebehörde der Hauptwohnung. Bitte wenden Sie sich für die Ausstellung dieses Dokuments an Ihre zuständige Meldebehörde.
4. Gemeinsame Kinder:
Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder mit Angabe der Vaterschaft
5. Zusätzliche Unterlagen für vorher Verheiratete:
Neu ausgestellter beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister der letzten Ehe (max. 6 Monate alt) mit Vermerk über die Auflösung der Ehe. Zuständig für die Ausstellung der Urkunde ist das Standesamt, an dem die Ehe geschlossen wurde
Falls die letzte Eheschließung oder Eheauflösung (Scheidung oder Tod) nicht in Deutschland stattgefunden hat, ist eine Kontaktaufnahme bzw. vorherige Rücksprache mit dem Standesamt erforderlich.Zimmer-Nr. 3 EG
Zu diesem Gespräch benötigen wir die Ausweise der beiden Heiratswilligen.
Bitte vereinbaren Sie zu diesem Gespräch einen Termin und beachten bitte, dass wir nur für die Neufahrner Bürger zuständig sind.
Wenn Sie in Neufahrn i. NB einen Hund besitzen, müssen Sie Hundesteuer entrichten. Pro Hund zahlen Sie jährlich 30 Euro. Für Kampfhunde beträgt die Steuer 300 Euro/Jahr. Hier finden Sie die Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer.