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Landkreis Landshut: Inzidenz erlaubt nur teilweise Lockerungen ab Montag

7-Tages-Inzidenz bei 51,9: Neue Infektionsschutzverordnung bietet keinen Ermessenspielraum

Das Hoffen war umsonst: Da im Landkreis Landshut die 7-Tages-Inzidenz auch am Wochenende weiter über 50 geblieben ist, können nur in geringerem Maße Corona-Lockerungen erfolgen. Sie basieren auf der 12. Infektionsschutzverordnung, die das Bayerische Gesundheitsministerium mit Wirkung zum Montag erlassen wird. Auch wenn der Landkreis mit aktuell 51,9 laut Robert-Koch-Institut sehr knapp am Grenzwert liegt, erlaubt die neue Infektionsschutzverordnung keinen Spielraum.

Solange in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt eine stabile 7-Tage-Inzidenz von 50 bis 100 besteht, gilt nach einer Pressemitteilung der Bayerischen Staatsregierung Folgendes:
• Öffnung des Einzelhandels für Terminshopping-Angebote („Click & meet“), wobei eine Kundin oder ein Kunde pro angefangene 40 Quadratmeter Verkaufsfläche nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum mit Kontaktnachverfolgung zugelassen werden kann
• Öffnung von Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten für Besucher mit vorheriger Terminbuchung und Kontaktnachverfolgung
• Individualsport mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten und Sport in Gruppen von bis zu zwanzig Kindern bis 14 Jahren im Außenbereich auch auf Außensportanlagen
In jedem Fall können ab morgen, 8. März 2021, Buchhandlungen wieder öffnen, sofern sie entsprechende Hygienekonzepte aufweisen und sicherstellen, dass pro Kunde 10 Quadratmeter Verkaufsfläche entfallen (sofern die Verkaufsfläche kleiner als 800 Quadratmeter ist, ab 800 Quadratmetern gelten 20 Quadratmeter pro Kunde). Unter gleichen Voraussetzungen werden Büchereien, Archive und Bibliotheken wieder geöffnet.

Anders in der Stadt Landshut: Der 7-Tages-Inzidenzwert ist hier über das Wochenende unter 50 geblieben, sodass ab Montag weitergehende Lockerungen in Kraft treten können. Die Stadt Landshut informiert hier in einer separaten Pressemitteilung.

Landrat Peter Dreier bedauert sehr, dass die langersehnten Lockerungen nicht in dem Umfang möglich sind, wie es lange den Anschein hatte. Er kann den Unmut des spezialisierten Einzelhandels nachvollziehen, die, trotz erprobter Hygienekonzepte, ihre Kunden nun doch nur in deutlich geringerem Umfang empfangen dürfen: „Durch die Koppelung aller Öffnungsschritte an nur einen Wert, der massiven Schwankungen unterliegt und auch nur bedingt das eigentliche Infektionsgeschehen widerspiegelt, ist einfach nicht nachvollziehbar. Das macht eine verlässliche Planung einfach unmöglich: Für die Wirtschaft, für uns als Verwaltung, aber auch für unsere Bürgerinnen und Bürger. Es braucht niemanden wundern, dass die Akzeptanz für Corona-Maßnahmen schwindet, die sich im Nachhinein als absolute Mogelpackung herausstellen.“ Noch dazu, wenn einfach die Lebensverhältnisse vor Ort nicht berücksichtigt werden: „Es kann niemand verstehen, dass in Altdorf oder Ergolding der Einzelhandel nicht öffnen darf, einen Steinwurf entfernt in Landshut aber alle Läden offen haben.“ Da das Staatliche Gesundheitsamt für morgen mit etwas sinkenden Inzidenzzahlen im Landkreis rechnet, muss die Lage im Laufe der Woche neu bewertet werden. Knapp 50 Neuinfektionen wurden über das Wochenende für Stadt und Landkreis registriert – einzelne Schwerpunkte sind nicht zu erkennen, das Infektionsgeschehen bleibt weiter diffus.

Auf seiner Internetseite www.landkreis-landshut.de sowie über die Auftritte in den sozialen Netzwerken informiert der Landkreis Landshut laufend über die Entwicklung der 7-Tage-Inzidenzwerte und die darauf basierenden, bayernweit verbindlichen Regelungen. Alle Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich aktiv über den aktuellen Stand zu informieren.