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Änderung Bebauungsplan „Erweiterung Industriegebiet Neufahrn-Süd“ durch Deckblatt Nr. 2

Der Gemeinderat Neufahrn i. NB hat am 13.04.2021 beschlossen, den bestehenden Bebauungsplan „Erweiterung Industriegebiet Neufahrn-Süd“ durch Deckblatt Nr. 2 für Grundstück Fl.Nr. 1226/1 zu ändern und gleichzeitig auf eine Teilfläche von ca. 2,85 ha aus Fl.Nr. 1227, beide Gemarkung Neufahrn, zu erweitern. Mit der Erarbeitung eines Planentwurfes ist das Architekturbüro Ludwig Bindhammer, Kapellenberg 18, 84092 Bayerbach, beauftragt worden. Näheres ist den Bekanntmachungen an den Amtstafeln der Gemeinde oder den Veröffentlichungen unter www.gemeinde-neufahrn.de zu entnehmen. Nach Erstellung des Planentwurfes wird er samt Begründung öffentlich ausgelegt und den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Hierüber erfolgt eine gesonderte Bekanntmachung.