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Aufstellungsbeschlüsse zur Bauleitplanung für neue Einkaufsmärkte

Der Gemeinderat Neufahrn i. NB hat am 24. September beschlossen, einen vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplan „Sondergebiet Einkaufsmärkte“ aufzustellen.

Zielstellung der Bauleitplanung ist die Ausweisung eines Sondergebiets für Einkaufsmärkte auf einer Teilfläche von ca. 1,62 ha auf Grundstück Flst. 1203/8, 1204/1 und Teilflächen aus den
Flst. 1131/3, 1109, 1141/9, 1205 und 1206, alle Gemarkung Neufahrn i.NB.

Im Parallelverfahren wird für dieses Gebiet der Flächennutzungsplan der Gemeinde durch Deckblatt Nr. 24 und der Landschaftsplan durch Deckblatt Nr. 14 geändert. Mit der Erarbeitung der Planentwürfe
ist das Büro Heigl Landschaftsarchitektur Stadtplanung, Elsa-Brändström-Str. 3, 94327 Bogen beauftragt worden.

In der gleichen Sitzung wurde beschlossen, die Aufstellungsbeschlüsse vom 30.01.2018 für die Aufstellung eines Bebauungsplans „Sonder- und Gewerbegebiet Botenfeld“ und die Änderung des Flächennutzungsplans durch Deckblatt Nr. 14 und des Landschaftsplans durch Deckblatt Nr. 5 für Teilflächen aus den Flst. 1203 und 1204, Gemarkung Neufahrn i.NB, aufzuheben.

Näheres ist den Bekanntmachungen hier zu entnehmen. Nach Erstellung der Planentwürfe werden diese samt Begründung öffentlich ausgelegt und den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Hierüber erfolgt eine gesonderte Bekanntmachung.