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„Erweiterung Sondergebiet Photovoltaik Freiflächenanlage Rohrberg“ und Änderung Landschaftsplan und Flächennutzungsplan

Der Gemeinderat der Gemeinde Neufahrn i.NB hat am 14. Juni 2022 beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan für die Erweiterung der Freiflächen-Photovoltaikanlage durch Deckblatt Nr. 1 aufzustellen für das Sondergebiet „Photovoltaik-Freiflächenanlage Rohrberg“.

Der Geltungsbereich mit einer Größe von insgesamt ca. 12,1 ha befindet sich auf einer Teilfläche der Flurnummer 111 in der Gemarkung Rohrberg, Gemeinde Neufahrn i.NB. Durch das Vorhaben wird die bereits bestehende „Photovoltaik-Freiflächenanlage Rohrberg“ (ca. 6,7 ha) auf der Fl.-Nr. 111 um etwa 5,4 ha erweitert.  Im Parallelverfahren wird für dieses Gebiet der Flächennutzungsplan der Gemeinde durch Deckblatt Nr. 20 und der Landschaftsplan durch Deckblatt Nr. 10 geändert. Die Planentwürfe sind vom GEOPLAN GmbH, Donau-Gewerbepark 5, 94486 Osterhofen, erarbeitet worden. Bei der Frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung können die Planentwürfe mit Begründungen und Umweltberichten in der Zeit vom 02. Mai bis einschl. 07. Juni 2023 im Rathaus Neufahrn i.NB, I. Stock, Zimmer Nr. 13, Hauptstr. 40, 84088 Neufahrn i.NB eingesehen werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Gleichzeitig ist Gelegenheit zur Äußerung gegeben. Näheres ist den Bekanntmachungen und Planunterlagen hier zu entnehmen.