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Sportlerehrung

Die Gemeinde Neufahrn i. NB verleiht jährlich aufgrund der Satzung über Ehrungen und Auszeichnungen für hervorragende Leistungen auf dem Gebiet des Sports die Anstecknadel in Gold, Silber oder Bronze. Anerkannt werden dabei Leistungen, die anlässlich einer offiziell von einem Fachverband des D.S.B. ausgeschriebenen Meisterschaft erbracht wurden. Die Gemeinde kann die Ehrung eines Sportlers aus besonderem Grund auch dann vornehmen, wenn die sportliche Leistung sich ihrem Werte nach in diese Richtlinien einfügt. Auch besondere zwischenzeitliche Ehrungen aus gegebenem Anlass, werden durch diese Richtlinien nicht ausgeschlossen.

Die Auszeichnungen können nur an Sportler verliehen werden, die ihren ständigen Wohnsitz in der Gemeinde Neufahrn i.NB haben

oder durch ihre sportliche Betätigung mit der Gemeinde Neufahrn
i.NB verbunden sind. An Berufssportler wird die Auszeichnung nicht verliehen.

Die Gemeinde Neufahrn i. NB bittet daher auch

  • Sportler/innen mit ständigem Wohnsitz in Neufahrn i. NB, die keinem ortsansässigen Verein angehören
  • auswärtige Vereine, bei denen Sportler mit Wohnsitz in Neufahrn aktiv sind,

um schriftliche Meldung der für eine Ehrung in Frage kommende Sportler/innen bzw. Mannschaften bis spätestens 30. Oktober 2020 an die Gemeinde Neufahrn i. NB, z. Hd. Frau Eberwein-Mirlach, Hauptstraße 40, 84088 Neufahrn i. NB oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. zu richten.